
Der gemeinsam vom BAP, IGZ und den DGB-Gewerkschaften eingereichte Antrag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche ist nun im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Mit der Bekanntgabe ist die Lohnuntergrenze noch nicht gültig, sie soll 2012 in Kraft treten.
Der BAP setzt sich für die Einführung einer verbindlichen tariflichen Lohnuntergrenze ein, um Lohndumping, beispielsweise durch ausländische Zeitarbeitsunternehmen, zu verhindern. "Damit haben wir einen wichtigen Beitrag zur fairen Bedingungen auf dem deutschen Zeitarbeitsmarkt geleistet – sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Unternehmer", begründet der BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz die Initiative des Verbandes.
Die Lohnuntergrenze orientiert sich an den geltenden Tarifverträgen innerhalb des BAP – also BZA/DGB und AMP/CGB – und liegt zunächst bei 7,89 Euro (West) und 7,01 Euro (Ost). Zeitarbeitnehmer, die von ausländischen Zeitarbeitsunternehmen entsandt werden, müssen wenigstens diese Mindeststundenentgelte gezahlt bekommen. „Dass die Lohnuntergrenze Bezug auf unsere Tarife nimmt, macht deutlich, welchen Maßstab wir damit gesetzt haben“, so Thomas Hetz.
Mit der Veröffentlichung des Antrages im Bundesanzeiger ist die Verordnung zur Festsetzung der Lohnuntergrenze noch nicht rechtsgültig. Nach einer dreiwöchigen Frist für eine Stellungnahme wird sich der Tarifausschuss damit befassen. Anschließend muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über den Erlass einer Rechtsverordnung entscheiden, die den Antrag dann auf die gesamte Zeitarbeitsbranche erstreckt. Voraussichtlich wird die Lohnuntergrenze Anfang 2012 in Kraft treten und eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2013 haben.
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