
Eine bessere Erschließung des Fachkräftepotenzials in Deutschland hat heutzutage hohe wirtschaftliche und politische Priorität. Menschen mit Migrationshintergrund stellen ein großes, bislang zu wenig genutztes Arbeitskräftepotenzial dar. Laut Mikrozensus-Erhebung lebten 2011 rund 16 Millionen Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Viele Migranten verfügen über hohe berufliche Abschlüsse, die sie in ihrem Heimatland erworben haben. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für den Arbeitsmarkt werden in Deutschland nach wie vor kaum genutzt. Das so genannte Anerkennungsgesetz zur Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse bietet seit April 2012 eine wegweisende Perspektive für Personaldienstleister und ihre Mitarbeiter mit im Ausland erworbenen Qualifikationen.
Welche Chancen und Herausforderungen liegen auf dem Weg zur Anerkennung der ausländischen beruflichen Abschlüsse? Diese und weitere Fragen wurden auf der Sonderveranstaltung „Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse“ der Bundesakademie für Personaldienstleistungen GmbH (BAP-Akademie) am 12. September beantwortet. Der stellvertretende BAP-Regionalsprecher Richard Hofmann begrüßte die Referenten und Gäste in den Räumlichkeiten der IHK Nürnberg und unterstrich die Bedeutung des Anerkennungsgesetzes.
Bewerber und einstellende Unternehmen profitieren vom Anerkennungsgesetz
Dirk Werner, Leiter des Kompetenzfeldes „Berufliche Bildung“ am Institut der deutschen Wirtschaft Köln und Projektleiter des BQ-Portals, betonte in seinem Eröffnungsvortrag die neuen Perspektiven für Bürger mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Das Anerkennungsgesetz sei insbesondere auch für deutsche Unternehmen positiv zu bewerten, weil es einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung leiste. Gerade hinsichtlich der weit verbreiteten Eng-pässe in den Bereichen Alten- und Krankenpflege, Sanitär, Heizung, Klimatechnik, sei es geeignet, zukünftig verstärkt ausländische Fachkräfte-Potenziale in Deutschland zu nutzen beziehungsweise aus dem Ausland zu gewinnen. Zudem sei es ein guter Schritt zu einer Willkommenskultur in Deutschland.
Beratungs- und Informationsangebote: Anlaufstellen für Unternehmen und Bewerber
Auf die vielen Beratungs- und Informationsangebote verschiedener Institutionen verwies die wissenschaftliche Mitarbeiterin der Fachstelle Anerkennung im Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)“, Ulrike Benzer, vom Forschungsinstitut betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH. Dr. Janusz Kosinski, Berater der IHK FOSA, und Markus Hofmockel, stellvertretender Leiter der Abteilung Organisation und Recht der Handwerkskammer Mittelfranken, erläuterten in ihren Beiträgen den Weg zur Anerkennung bei der IHK und den Handwerkskammern. Laut IHK-FOSA sind bis Juni diesen Jahres 2.725 Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses mit einem deutschen Berufsabschluss eingegangen, die in ihre Zuständigkeit fallen. Von diesen wurden 1.117 mit voller Gleichwertigkeit und 497 mit teilweiser Gleichwertigkeit beschieden. Die übrigen Anträge werden derzeit noch bearbeitet.
Der Deutsche Handwerkskammertag zog ebenfalls eine erste Bilanz: 1.703 eingegangene Anträge wurden dort bis März 2013 gezählt, von denen 57 Prozent mit voller Gleichwertigkeit, 33 Prozent mit teilweiser Gleichwertigkeit beschieden und zehn Prozent abgelehnt wurden. Top-Berufe im Rahmen des Anerkennungsverfahrens sind Handwerker, Elektrotechniker, Friseure und KFZ-Mechaniker. Eine statistische Bilanz zum Anerkennungsverfahren für ganz Deutschland wird Ende 2013 erwartet.
Diskussion über Chancen des Anerkennungsverfahrens für die Zeitarbeit
Auf dem Podium wurde unter der Moderation von Sylvia Kunert debattiert. Neben den Diskussionsteilnehmern Dirk Werner, Ulrike Benzer, Dr. Janusz Kosinski und Markus Hofmockel gaben Monika Frenzel, Geschäftsführerin Lorenz Personal GmbH, sowie Andrea Vogeler, stellvertretende Leiterin Personal der I.K. Hofmann GmbH, Eindrücke aus Sicht der Personal-dienstleister.
Monika Frenzel berichtete, dass der erste positiv beantwortete Antrag von einem Zeitarbeitnehmer gestellt worden war. Für die Branche sei das Anerkennungsverfahren eine sehr gute Option, den Kundenunternehmen dringend benötigte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. Andrea Vogeler sagte, dass ein Unternehmen, das seinen Mitarbeiter beim Anerkennungsverfahren unterstütze, aktiv einen Beitrag dafür leiste, die Bindung zwischen Unternehmen und Mitarbeiter zu intensivieren. Markus Hofmockel wies darauf hin, dass es nicht der Anspruch des Gesetzgebers gewesen sei, die Problematik des Fachkräftemangels allein durch das Anerken-nungsverfahren zu lösen. Dies könne nur eine von vielen Maßnahmen sein. Ulrike Benzer zeigte in ihrem Vortrag Perspektiven für Mitarbeiter und Betriebe auf und betonte, dass der Bescheid einer teilweisen Gleichwertigkeit genutzt werden könne, um individuelle Qualifizie-rungsmaßnahmen im „Betrieb als Lernort“ durchzuführen. Dr. Janusz Kosinski bemerkte, dass nicht immer genug Personal an den Stellen vorhanden sei, an denen Anerkennungsverfahren bearbeitet würden. Diese Tatsache ziehe das Verfahren oftmals in die Länge, so Kosinski.
Einig waren sich die Diskussionsteilnehmer, dass es mehr Veranstaltungen dieser Art geben müsse, um das Gesetz einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dirk Werner wies darauf hin, dass lediglich sechs Prozent der deutschen Unternehmen das vom Bundesministe-rium für Wirtschaft und Technologie geförderte Informationsportal für ausländische Berufsquali-fikationen kennen (www.bq-portal.de).
Die Veranstaltung fand im Rahmen der Seminarangebote der BAP Akademie - für Mitglieder des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) – statt.
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