
Eine aktuelle Studie des Prognos-Instituts im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) macht die massiven Folgen der Corona-Pandemie für Berufseinsteiger auf dem deutschen Arbeitsmarkt deutlich. So sind durch die Corona-Krise bis Juni 2020 insgesamt rund 640.000 Menschen arbeitslos geworden, wobei junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren hiervon überdurchschnittlich stark betroffen sind. Gleichzeitig kommt die Studie aber auch zu der Erkenntnis, dass sich mittel- und langfristig voraussichtlich wenig am künftigen Fachkräftemangel ändern und es insbesondere bei Personen mit einer beruflichen Ausbildung zunehmend zu einem Engpass kommen wird.
Einen wichtigen Baustein für Unternehmen bei der Nachwuchssicherung bildet daher die dreijährige Ausbildung für Personalkaufleute (PDK). Ins Leben gerufen wurde der duale Ausbildungslehrgang 2008 vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Seitdem haben etwa 8.000 PDKler ihre Prüfung bei der IHK erfolgreich abgeschlossen. Nicht nur Personaldienstleister, sondern alle Unternehmen mit eigener Personalabteilung können dabei ausbilden. Pro Jahr starten etwa 1.000 Auszubildende, womit der Ausbildungsberuf zu den Top 100 der beliebtesten Berufsausbildungen gehört.
Durch die am 1. August 2020 in Kraft getretene Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" erhalten kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, im Übrigen einen weiteren Anreiz, um die PDK-Ausbildung auch weiterhin zu fördern. Für alle Ausbildungen, die in solchen Unternehmen nach dem 1. August 2020 begonnen haben, sieht die Förderrichtlinie eine einmalige Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro vor, wenn die Betriebe ihr Ausbildungsniveau gehalten bzw. erhöht haben. Zudem umfasst sie laufende Zuschüsse bis einschließlich Dezember 2020 von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt, und die einmalige Übernahmeprämie von 3.000 Euro für Unternehmen, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.
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