30.04.2020 | Mindestlöhne in der Zeitarbeit

Im Bundesanzeiger wurde eine neue Mindestlohnverordnung für die Pflegebranche veröffentlicht. Die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung – 4. PflegeArbbV) tritt am 01.05.2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 30.04.2022. Sie löst damit nahtlos die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche ab.

Bild: © BAP; Foto Alex Muchnik

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