29.09.2016 | Bürgerliches Gesetzbuch

Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts ist ab dem 1. Oktober 2016 für arbeits-vertragliche Ausschlussfristen zu beachten, dass diese an keine strengere Form als die Textform gebunden werden dürfen.

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