Mit dem Rundschreiben vom 20.03.2017 haben wir Sie über die Veröffentlichung der "Fachlichen Weisung" zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch die BA informiert. Die "Fachliche Weisung" gibt Aufschluss darüber, wie die BA zentrale Vorschriften des AÜG in der ab 01.04.2017 geltenden Fassung auslegen wird.
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