26.01.2017 | BAP-Tarifwerk

Am 30. November 2016 hatten sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) über einen neuen Tarifabschluss für die Entgelttarifverträge in der Zeitarbeit geeinigt. Mit dem Tarifabschluss wurden die Löhne erstmals zum 1. Januar 2017 für das Tarifgebiet Ost angehoben, um die beiden untersten Lohngruppen an den neuen gesetzlichen Mindestlohn anzupassen. Die nächste Erhöhung erfolgt im Tarifgebiet Ost und West zum 1. März 2017.

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