Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" abschließend beraten und beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Damit hat das Gesetz den Bundesrat ohne weitere Änderungen passiert. Nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das Gesetz am 01.04.2017 in Kraft treten.
Exklusiver Mitgliederinhalt
Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen BAP+ Inhalten sichern!
Erstellt: Uhr