24.05.2017 | Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Geschäftsanweisung für die Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I nach § 159 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) aktualisiert. Dies bringt auch für Unternehmen relevante Änderungen mit sich.

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