Ein für die Zeitarbeitsbranche ereignisreiches Jahr 2016 geht zu Ende: das nun vorliegende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde in verschiedenen Entwurfsstadien immer wieder diskutiert und von uns in Bezug auf die Auswirkungen in der Praxis für Sie ausgewertet. Außerdem gibt es seit dem 30.11.2016 einen neuen Tarifabschluss in der Zeitarbeit. Somit wurden entscheidende Weichen für das kommende Jahr gestellt.
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