Ab dem 25. Mai 2018 werden die neuen Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (2016/679/EU) unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Am selben Tag tritt außerdem das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Um Sie bei der Umsetzung der (neuen) Bestimmungen zum Datenschutz zu unterstützen, stellt Ihnen der BAP in Zusammenarbeit mit der Berliner Rechtsanwaltskanzlei HK2 Rechtsanwälte folgende Arbeitshilfen zur Verfügung:
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