Heute möchten wir Sie darüber informieren, dass im Bundesanzeiger vom 05.12.2019 die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für die Elektrohandwerke mit Wirkung ab 01.01.2020 veröffentlicht wurde. Der Tarifvertrag kann mit einer dreimonatigen Frist erstmals zum 31.12.2022 gekündigt werden und tritt spätestens am 31.12.2024 ohne Nachwirkung außer Kraft.
Darüber hinaus wurden neue Anträge auf Erlass von Mindestlohnverordnungen für das Dachdeckerhandwerk und für die Abfallwirtschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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