Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden (Beschluss vom 06.06.2018 – 1BvL7/14, 1BvR 1375/14 -, veröffentlicht am 13.06.2018), dass gemäß der Vorschrift des § 14 Absatz 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine sachgrundlose Befristung nur bei erstmaliger Einstellung des Arbeitnehmers möglich ist und damit jede erneute befristete Beschäftigung ohne Sachgrund desselben Arbeitnehmers verboten ist.
Exklusiver Mitgliederinhalt
Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen BAP+ Inhalten sichern!
Erstellt: Uhr