20.04.2017 | Bundesagentur für Arbeit

Am 3. April 2017 hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass die BA das aktualisierte Merkblatt für Zeitarbeitskräfte herausgegeben hat, in dem sowohl die ab 1. April 2017 geltende Gesetzeslage als auch der Abschluss des neuen Entgelttarifvertrages berücksichtigt sind.

In dem neuen Merkblatt der BA hatte sich jedoch auf Seite 3 des Merkblatts im Kapitel B, Abschnitt 3, Zeile 17 ein Fehlerteufel eingeschlichen. Dort hieß es:

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