20.03.2017 | Bundesagentur für Arbeit

Die BA hat eine neue, nun sogenannte "Fachliche Weisung" (FW) zum AÜG veröffentlicht, die ab dem 01.04.2017 gilt. Sie löst die seit dem 20.01.2016 geltende Geschäftsanweisung der BA ab. Die "Fachliche Weisung" gibt Aufschluss darüber, wie die BA zentrale Vorschriften des AÜG in der ab 01.04.2017 geltenden Fassung auslegen wird.

Erstellt: Uhr