Heute stellen wir Ihnen eine aktualisierte Mindestlohnübersicht zur Verfügung.
Zum 31.12.2017 sind die Mindestlohnverordnungen für
- das Baugewerbe,
- das Dachdeckerhandwerk,
- die Fleischwirtschaft,
- die Gebäudereinigung,
- die Land-, Forstwirtschaft und den Gartenbau,
- die Textil- und Bekleidungsindustrie
ausgelaufen. Somit bestehen für diese Branchen derzeit keine nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zu beachtenden Mindestlöhne.
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Erstellt: Uhr