16.07.2019 | Bundesagentur für Arbeit

Mit Rundschreiben vom 18. März 2019 hatten wir Sie über die letzte Aktualisierung des Merkblattes für Zeitarbeitnehmer der BA (Stand: März 2019) sowie über die unserer Meinung nach unzutreffende Rechtsansicht der BA hinsichtlich der sog. Ausschluss- oder Verfallfristen unter dem Punkt "Lohnuntergrenze und Branchenmindestlöhne" unterrichtet. Weiterhin hatten wir Sie darüber informiert, dass wir mit der BA im Gespräch sind und auf eine Änderung hinwirken.

Die BA hat nunmehr ein aktualisiertes Merkblatt (Stand: Juli 2019) veröffentlicht.

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