Aufgrund der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 1.4.2017 hat die Abteilung Recht/Tarif und Internationales des BAP die Vertragsmuster überarbeitet und dem neuen Recht angepasst. Zudem wurden neue Muster für eine Einsatzmitteilung und Konkretisierung der zu überlassenen Zeitarbeitnehmer unter Bezugnahme auf den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erstellt.
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