Mit einem Schreiben an BAP-Präsident Volker Enkerts hat Staatssekretär Thorben Albrecht im Namen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitgeteilt, dass "statistische Meldungen der Verleiher nach dem bisherigen Verfahren […] zum 1. September 2015 nicht mehr erforderlich" sein werden. Dazu soll im Laufe dieses Jahres "die statistische Berichterstattung zur Arbeitnehmerüberlassung von der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (ANÜSTAT) auf die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BST) umgestellt werden". Die Berichte der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Zeitarbeit sollen dann auf Basis der Daten aus der BST erstellt werden, die "im Rahmen der ohnehin abzugebenden Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung erhoben" werden.
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