Mit Beginn des Jahres 2019 sind verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die auch Auswirkungen auf die Zeitarbeit haben können:
- Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns
- Einführung einer sog. Brückenteilzeit
- Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose (Teilhabechancengesetz)
- Änderung des Personenstandsgesetzes – Anerkennung des Dritten Geschlechts
- Änderung des Betriebsrentengesetzes
- Anpassungen im Kündigungsrecht
- Kurzfristige Beschäftigung – Beibehaltung der Zeitgrenzen von 3 Monaten bzw. 70 Tagen
Exklusiver Mitgliederinhalt
Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen BAP+ Inhalten sichern!
Bild: © BAP; Foto Alex Muchnik
Erstellt: Uhr