10.11.2017 | Mustervorlagen

Am 01.04.2017 sind zahlreiche Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten (vgl. hierzu Rundschreiben BAP Recht vom 28.03.2017, 24.02.2017 und 25.11.2016). Hierzu zählt insbesondere, dass Zeitarbeitnehmer grundsätzlich spätestens nach 9 Monaten Einsatzdauer hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit dem vergleichbaren Arbeitnehmer im Kundenbetrieb gleichzustellen sind – sog. Equal Pay.

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