Zum 20. Mai 2016 hat die BA die Hinweise zur Gewährung von Eingliederungszuschüssen an Unternehmen der Zeitarbeit angepasst.
Unternehmen der Zeitarbeit können auch künftig bei den jeweils zuständigen Arbeitsagenturen und Jobcentern die Gewährung eines sogenannten Eingliederungszuschusses beantragen, wenn dem Zeitarbeitsunternehmen durch Einstellung eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin mit einer festgestellten Minderleistung tatsächlich ein finanzieller Nachteil entsteht.
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