08.12.2017 | Neuer Branchenzuschlagstarifvertrag für den Schienenver-kehrsbereich (TV BZ Eisenbahn) abgeschlossen

Mit dem heutigen Rundschreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), sich gemeinsam mit den Vertretern der Eisenbahnverkehrsgewerkschaft (EVG) auf eine Anpassung der Branchenzuschlagstarifverträge für Zeitarbeitnehmer, die im Schienenverkehrsbereich eingesetzt sind, vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geeinigt hat.

Der TV BZ Eisenbahn tritt rückwirkend zum 01.04.2017 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2020.

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