07.06.2017 | Branchenzuschläge in der Zeitarbeit

Am 12.05.2017 hatten wir Sie über den Abschluss eines geänderten Branchenzuschlagstarifvertrages – TV BZ ME – für Zeitarbeitnehmer, die in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt sind, informiert. Nachdem die im Verhandlungsergebnis vereinbarte Erklärungsfrist am 31.05.2017 ohne Widerspruch einer Tarifvertragspartei zum Tarifabschluss abgelaufen ist, ist der TV BZ ME in seiner geänderten Fassung mit Wirkung zum 01.04.2017 in Kraft getreten

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