06.01.2020 | Mindestlöhne in der Zeitarbeit

Wie am 20.12.2019 bereits angekündigt, wurde nunmehr der Erlass der neuen Mindestlohnverordnung für die Abfallwirtschaft im Bundesanzeiger verkündet. Die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (Achte Abfallarbeitsbedingungenverordnung – 8. AbfallArbbV) ist am 01.01.2020 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 30.09.2022.

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