05.07.2018 | Mindestlöhne in der Zeitarbeit

Heute möchten wir darüber informieren, dass die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (4. GerüstbauerArbbVO) am 01.07.2018 in Kraft getreten ist. Hiermit wurde der Mindestlohntarifvertrag für das Gerüstbauerhandwerk (MLTV-Gerüstbau) für allgemeinverbindlich erklärt. Die 4. GerüstbauerArbbVO hat eine Laufzeit bis zum 31.05 2019.

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