Heute möchten wir darüber informieren, dass die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (4. GerüstbauerArbbVO) am 01.07.2018 in Kraft getreten ist. Hiermit wurde der Mindestlohntarifvertrag für das Gerüstbauerhandwerk (MLTV-Gerüstbau) für allgemeinverbindlich erklärt. Die 4. GerüstbauerArbbVO hat eine Laufzeit bis zum 31.05 2019.
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