Mit Wirkung zum 1. April 2015 erhöhen sich die Entgelte der überlassenen Arbeitnehmer aufgrund des Entgelttarifvertrages Zeitarbeit vom 17.09.2013. Hieran möchten wir Sie hinsichtlich der Lohn-/Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter für den Monat April 2015 und Ihre eigene Kalkulation freundlich erinnern.
Im gleichen Schritt erhöhen sich entsprechend auf der Basis der tariflichen Grundentgelte auch die Branchenzuschläge entsprechend.
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