Am 22.05.2019 hatten wir über den Antrag auf Erlass einer neuen Mindestlohnverordnung im Gerüstbauerhandwerk informiert. Der Erlass dieser Mindestlohnverordnung wurde nunmehr im Bundesanzeiger verkündet. Die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (GerüstbauerArbbV5) ist am 01.07.2019 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2020.
Exklusiver Mitgliederinhalt
Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen BAP+ Inhalten sichern!
Erstellt: Uhr