04.07.2019 | Mindestlöhne in der Zeitarbeit

Am 22.05.2019 hatten wir über den Antrag auf Erlass einer neuen Mindestlohnverordnung im Gerüstbauerhandwerk informiert. Der Erlass dieser Mindestlohnverordnung wurde nunmehr im Bundesanzeiger verkündet. Die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (GerüstbauerArbbV5) ist am 01.07.2019 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2020.

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