03.08.2020 | Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern": Erste Förderrichtlinie in Kraft getreten

Am 1. August 2020 ist die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" in Kraft getreten. Mit diesem Programm unterstützt die Bundesregierung kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Mitarbeitern bei der Ausbildung (s. dazu auch unser Bildungsrundschreiben vom 26.06.2020). Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen, in KMU, die erheblich von der Corona-Krise betroffen sind.

Bekanntmachung des BMBF

Die Erste Förderrichtlinie enthält folgende Maßnahmen:

  • Einmalige Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die - obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat - ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen,
  • laufende Zuschüsse bis einschließlich Dezember 2020 von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt, und
  • einmalige Übernahmeprämien von 3.000 € an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.

Foto: Anja Karliczek | © BMBF/Laurence Chaperon

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