03.04.2017 | Bundesagentur für Arbeit

Am 30. März 2017 hatten wir Sie darüber informiert, dass die BA das Merkblatt für Zeitarbeitskräfte noch nicht aktualisiert hatte. Dies ist inzwischen geschehen, sodass in dem neuen Merkblatt sowohl die ab 1. April 2017 geltende Gesetzeslage als auch der Abschluss des neuen Entgelttarifvertrages berücksichtigt sind.

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