03.02.2017 | BAP-Basistarifwerk

Am 26.01.2017 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass wir die rechnerisch mit den DGB-Gewerkschaften abgestimmten Entgelttabellen auf Basis des Tarifabschlusses vom 30. November 2016 für Sie aufbereitet haben. Außerdem hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass die Erklärungsfrist für diesen Abschluss noch bis zum 31. Januar 2017 läuft und die Entgelttabellen bis dahin unter dem Vorbehalt stehen, dass keine der Tarifparteien einen Widerruf erklärt. Diese Erklärungsfrist ist nunmehr ohne Widerrufserklärung abgelaufen, sodass die neuen Tarifentgelte für das BAP/DGB-Basistarifwerk ohne jede Einschränkung wirksam geworden sind. Dagegen stehen die Entgelttabellen zu den Branchenzuschlägen nach wie vor unter dem Vorbehalt der anstehenden Tarifverhandlungen zu den einzelnen Branchenzuschlagstarifverträgen.

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