Am 22.05.2019 hatten wir Sie informiert, dass die Mindestlohnverordnung für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ausgelaufen ist. Im Bundesanzeiger wurde nunmehr der Erlass einer neuen Mindestlohnverordnung verkündet. Die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (3. SteinmetzArbbV) ist am 01.09.2019 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 30.04.2021.
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