Die BA hat heute eine aktualisierte "Fachliche Weisung" (FW) zum AÜG veröffentlicht, die ab dem 01.08.2019 gilt. Sie löst die seit dem 01.04.2017 geltende "Fachliche Weisung" der BA ab. Die "Fachliche Weisung" gibt Aufschluss darüber, wie die BA zentrale Vorschriften des AÜG auslegt. Die Prüfteams der BA werden sich bei ihren Betriebsprüfungen an den Vorgaben dieser "Fachlichen Weisung" orientieren.
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Bild: © Bundesagentur für Arbeit
Erstellt: Uhr