01.11.2016 | BAP Tarifwerk

Mit dem Rundschreiben vom 17.10.2016 hatten wir darüber informiert, dass die zwischen der DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und dem BAP geschlossenen Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträge (ERTV BAP, ETV BAP) seitens der Gewerkschaften zum 31.12.2016 gekündigt sind und sich ab dem 01.01.2017 in der Nachwirkung befinden können, sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch kein neuer Tarifabschluss vorliegt. Der Manteltarifvertrag BAP (MTV BAP) ist ungekündigt.

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