Heute ist die neue allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2019. Die Dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der BAP hatte bereits im Pressestatement vom 3. Mai 2017 auf die bevorstehende Veröffentlichung hingewiesen.
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