Tarifverträge setzen Mindestarbeitsbedingungen. Die wichtigsten Regelungen, die in den DGB-Tarifverträgen festgelegt sind, können Sie hier nachlesen.
Der BAP bzw. dessen Rechtsvorgänger und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB – derzeit aus sieben Einzelgewerkschaften bestehend – haben erstmals im Jahr 2003 ein bundesweit geltendes mehrgliedriges Tarifwerk für die Zeitarbeit abgeschlossen. Dieses wurde zuletzt durch den Änderungstarifvertrag vom 09.03.2010 geändert. Das Tarifwerk besteht aus den folgenden Tarifverträgen:
Die DGB-Tarifverträge regeln Mindestbedingungen für Zeitarbeitnehmer in Deutschland. Kernstück ist ein flexibles Arbeitszeitkonto – gekoppelt an ein verstetigtes Einkommen. Grundlage ist die mit dem Arbeitnehmer vereinbarte monatliche Arbeitszeit (Sollarbeitszeit), die in der Regel zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche liegt, und auf deren Bezahlung der Arbeitnehmer gemäß § 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG immer einen Rechtsanspruch hat – und zwar unabhängig davon, ob die monatliche Sollarbeitszeit über- oder unterschritten wird. Die gegenüber der Sollarbeitszeit mehr oder weniger geleisteten Stunden werden in das Arbeitszeitkonto als Plus- oder Minusstunden eingestellt. Plusstunden, die durch die unterschiedlichen Arbeitszeiten in den Kundenbetrieben oft nötig sind, können von Zeitarbeitsunternehmen durch Freizeit oder Geld ausgeglichen werden. Es ist aber auch möglich, Nichteinsatzzeiten durch Minusstunden im Arbeitszeitkonto aufzufangen und dadurch die Beschäftigung der Arbeitnehmer zu sichern. Dieses System garantiert den Arbeitnehmern einen kontinuierlichen, verstetigten Lohn. Die hohe Flexibilität erleichtert die Disposition von Kundeneinsätzen.
Auf die in den Geltungsbereich der Tarifverträge fallenden Mitarbeiter sind in der Regel allein die Arbeits- und Entgeltbedingungen der DGB-Tarifverträge anwendbar. Neben dem verstetigten Einkommen des Arbeitnehmers und dem Arbeitszeitkonto stellen sich diese wie folgt dar:
Die Stundenentgelte des DGB-Tarifwerks können Sie in der Entgelttabelle nachlesen.
Alle Bestandteile des DGB-Tarifvertragswerkes finden Sie in unserer Tarifbroschüre. Gedruckt können Sie die DGB-Tarifbroschüre über unseren Onlineshop bestellen.
Hier finden Sie die aktuellen Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen:

Im Rahmen von bundesweiten Workshops werden die Bestimmungen des Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrages des BAP mit der DGB-Tarifgemeinschaft sowie die Anwendung der neuen Branchenzuschläge praxisnah vermittelt.
Der BAP vereint unter seinem Dach die beiden Tarifwelten der Zeitarbeitsbranche. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.