Seit 2004 gilt für alle Zeitarbeitnehmer der Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment): Danach haben Zeitarbeitnehmer während eines Einsatzes Anspruch auf die im Kundenbetrieb geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammmitarbeiters. Zwischen den Einsätzen können arbeitsvertraglich andere Arbeitsbedingungen vereinbart werden, solange die in der Zeitarbeit geltende Lohnuntergrenze eingehalten wird.
Was unter den wesentlichen Arbeitsbedingungen zu verstehen ist, wird im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz leider nicht definiert. Nach einer Entscheidung des BAG vom 23.03.2011 sind die wesentlichen Arbeitsbedingungen alle in der EU-Zeitarbeitsrichtlinie genannten Arbeitsbedingungen. Gemäß Artikel 3 Absatz 1f) der EU-Zeitarbeitsrichtlinie sind dies:
Zeitarbeitsunternehmen sind von der Verpflichtung zur Gleichstellung allerdings befreit, wenn:
Liegen diese Voraussetzungen vor, gelten für Zeiten des Einsatzes und des Nichteinsatzes ausschließlich die Regelungen des Tarifvertrages.
In der Praxis ist die Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz durch die Anwendung eines Tarifvertrages zum Regelfall geworden, da sie für alle Beteiligten Vorteile bietet: Der Kundenbetrieb muss sein Vergütungssystem nicht offenlegen, der Arbeitnehmer ist keinen Veränderungen seiner Arbeitsbedingungen ausgesetzt, und das Zeitarbeitsunternehmen hat einen geringeren administrativen Aufwand, da sich nicht laufend die Arbeitsbedingungen des Zeitarbeitnehmers ändern.
In der Zeitarbeitsbranche bestehen die folgenden drei Tarifwerke:
Der BAP ist Tarifvertragspartei von zwei der drei Zeitarbeitstarifverträge. Als Rechtsnachfolger des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) und des Bundesverbandes Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) führt er die mit der DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und den CGB Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge fort.
Weitere Informationen zu den Tarifverträgen des BAP finden Sie hier.
Der BAP vereint unter seinem Dach die beiden Tarifwelten der Zeitarbeitsbranche. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.