Auch auf globaler Ebene gibt es arbeitsrechtliche Standards, die beispielsweise in völkerrechtlichen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verankert sind. Die IAO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und damit beauftragt, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern. Ihr gehören 183 Mitgliedstaaten an. Die IAO ist die einzige weltweite Einrichtung dieser Art. Sie ist älter als die Vereinten Nationen selbst. Es wirken dort regelmäßig Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zusammen, um internationale Arbeitsstandards durch völkerrechtliche Übereinkommen weiterzuentwickeln. Ciett (International Confederation of Private Employment Agencies)
repräsentiert bei der IAO die globalen Interessen der Zeitarbeitsbranche. Darüber hinaus ist Ciett aber auch Ansprechpartner für internationale Organisationen wie die Weltbank und den Internationalen Währungsfonds.
Im Rahmen der IAO sind bislang 188 Übereinkommen verabschiedet worden. Darunter ist auch das für die Zeitarbeitsbranche maßgebliche IAO-Übereinkommen 181 über private Arbeitsvermittler, dessen Anwendungsbereich über die Zeitarbeit hinausreicht und ebenfalls für die Personalvermittlung gilt. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen nicht ratifiziert, da der Umsetzung rechtliche Hindernisse im Bereich der Personalvermittlung entgegenstehen und es hinter den rechtlichen Anforderungen der EU-Zeitarbeitsrichtlinie zurückbleibt. Ciett setzt sich gleichwohl für eine Ratifizierung des Übereinkommens durch Entwicklungs- oder Schwellenländer ein, um dort gesetzliche Rahmenbedingungen für die Branche zu etablieren.
Ciett vertritt als Weltverband der Zeitarbeitsbranche die gemeinsamen Interessen der weltweit existierenden Zeitarbeitsverbände. Die Interessenvertretung erfolgt insbesondere durch:
Ciett wurde 1967 in Paris gegründet. Mittlerweile gehören der Organisation 47 nationale Zeitarbeitsverbände und sechs der größten multinationalen Zeitarbeitsfirmen weltweit an.
Im letzten Jahr veröffentlichten Ciett und Eurociett eine von der Boston Consulting Group durchgeführte Studie mit dem Titel „Adapting to Change“. Diese Untersuchung zeigt, dass durch eine angemessene Regulierung der Zeitarbeit Arbeitsmärkte insgesamt effizienter werden und positive Effekte der Branche auf die ganze Volkswirtschaft ausstrahlen.
Ciett verfügt ähnlich wie Eurociett über Organe wie eine Mitgliederversammlung (General Assembly), einen Vorstand (Board) sowie über Ausschüsse (National Federations Committee und Corporate Member Committee), in denen die Arbeit und die Projekte von Ciett abgestimmt werden. In den Ciett-Gremien sind auch Mitarbeiter der BAP-Geschäftsstelle vertreten.
Diese Gruppen finden bei der jährlich Ende Mai stattfindenden Ciett-Weltkonferenz zusammen. Dort wird über drei Tage in internen Sitzungen, aber auch in Workshops unter Beteiligung von Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft über Themen von globaler Relevanz für die Zeitarbeitsbranche diskutiert.
Die letzte Ciett-Weltkonferenz auf deutschem Boden hat der BZA als Vorgängerverband des BAP 2006 in Berlin ausgerichtet. Die Ciett-Weltkonferenz 2012 fand vom 23. – 25. Mai in London statt. 2013 wird die Konferenz in Kanada ausgetragen. Der Veranstaltungsort wird 2014 mit Brüssel wieder in Europa liegen.
Der BAP vereint unter seinem Dach die beiden Tarifwelten der Zeitarbeitsbranche. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
(Inter-)nationale Studien zur Personaldienstleistungsbranche finden Sie hier.