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Personaldienstleistungsfachwirt/in (IHK)

Durch die Fortbildung zum/r Personaldienstleistungsfachwirt/in können sich sowohl etablierte Mitarbeiter als auch Quereinsteiger mit einem anerkannten Berufsabschluss als Führungskraft in der Personaldienstleistungsbranche qualifizieren. 

Mit dem Fortbildungsabschluss "Geprüfte/r Personaldienstleistungsfachwirt/in" verfügt die Personaldienstleistungsbranche seit 2011 über eine Weiterbildung, die dem Meister im Handwerk entspricht und Aufstiegschancen zur kaufmännischen Führungskraft eröffnet. Die Fortbildung dient laut Verordnung der "auf einen beruflichen Aufstieg abzielenden Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit". Dabei werden Qualifikationen erworben, um "eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle personaldienstleistungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte auszuüben", wie es in der Verordnung weiter heißt.

Neuer berufsbegleitender Lehrgang der Deutschen Angestellten-Akademie in Zusammenarbeit mit dem BAP

Ab Juni 2013 können sich sowohl etablierte Mitarbeiter als auch Quereinsteiger als Führungskraft in der Personaldienstleistungsbranche qualifizieren. Die Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) und der BAP führen in Kooperation die berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung zum "Geprüften Personaldienstleistungsfachwirt (IHK)" durch.

Mehr Informationen zu dem Lehrgang in Hamburg finden Sie hier.

Für Ihre Anmeldung zur Aufstiegsfortbildung nutzen Sie bitte das Anmeldeformular der DAA.

Fortbildungsinhalte

Während der Fortbildung wird ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Personaldienstleistungswirtschaft unter Berücksichtigung von Qualitätssicherungsmaßnahmen erworben. 

  • Durchführung regionaler Wirtschafts- und Arbeitsmarktanalysen und Beobachtung der Entwicklung des Marktes;
  • Gewinnung, Bindung und Beratung von Kunden und Analysieren von Kundenbedarfen;
  • Erstellung von Mitarbeiterpotenzialanalysen, Personalbedarfsanalysen, Planung von Personalgewinnung und -qualifizierung sowie -entwicklung;
  • Entwicklung innovativer Produkte und Gestaltung organisatorischer Veränderungen und Flexibilisierungen;
  • Analyse und Bewertung von Sachverhalten der Personaldienstleistung auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen;
  • Ausgestaltung von Unternehmensstrategien und Ableitung unternehmerischer Handlungsschritte;
  • Gestaltung der unternehmensinternen und -externen Kommunikation sowie der Öffentlichkeitsarbeit.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft, also einen Abschluss als Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau (PDK), und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, also z.B. Bürokaufleute oder Kaufleute für Bürokommunikation, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Umfang und Dauer

  • Die Fortbildung umfasst 500 bis 550 Unterrichtseinheiten.
  • In der Regel erfolgt die Fortbildung berufsbegleitend, mit einer Dauer zwischen 18 und 24 Monate.
  • In Vollzeit kann die Fortbildung innerhalb von ca. 6 Monaten absolviert werden.

Die Abschlussprüfung

  • Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil und
  • wird von den Ausschüssen der räumlich zuständigen IHK abgenommen

Die Verordnung über die Prüfung

… zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte/r Personaldienstleistungsfachwirt/in“ können Sie hier herunterladen.

Perspektiven

Fortbildungen zum Fachwirt bzw. zur Fachwirtin sind in Deutschland höchst anerkannt. Personaldienstleistungsfachwirte sind bei Unternehmen gefragte Fachleute, weil sie sowohl vertieftes Wissen in ihrem Spezialgebiet, hier also Personaldienstleistungen, als auch im kaufmännischen Bereich, besonders in der Betriebswirtschaft, mitbringen. Außerdem verfügen sie u. a. über fortgeschrittene Kenntnisse bei der Mitarbeiterführung und im Bereich der Kundenbeziehungen. 

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung besteht außerdem die Möglichkeit, mit einer zusätzlichen Prüfung die Ausbildereignung nach dem Berufsbildungsgesetz zu erwerben. Personaldienstleistungsfachwirte müssen also nicht den aufwendigeren Weg über die Ausbildungseigner-Prüfung gehen, sondern können in einem deutlich verkürzten Verfahren die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach § 30 des Berufsbildungsgesetzes nachweisen. D.h., Personaldienstleister haben mit den Fachwirten nicht nur ausgewiesene Branchenexperten im Haus, sondern gleichzeitig auch noch staatlich anerkannte Ausbilder.

Anbieter der Fortbildung

Auskunft zu Anbietern kann die ortsansässige IHK geben.

Ihre Ansprechpartnerin

Photo of Dr. Anja  Clarenbach

Dr. Anja Clarenbach
Abteilungsleiterin Grundsatz, Politik und Bildung

Tel. +49 30 206098 -40
Fax +49 30 206098 -49

Das Branchenmagazin „Personaldienstleister“ wird vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) herausgegeben und ist ein kostenloser Service für alle Unternehmen unserer Branche – damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind!

Über Zeitarbeit und Personaldienstleistungen wird viel geschrieben – vor allem viel Falsches. Dem setzt der BAP eine sachliche Darstellung entgegen: Nähere Informationen zum „Branchenportrait Zeitarbeit Personaldienstleistungen“

Die Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) und der BAP führen in Kooperation den Lehrgang zum "Geprüften Personaldienstleistungsfachwirt (IHK)" durch. Anfang Juni startet der erste Lehrgang in Hamburg.