Durch die Fortbildung zum/r Personaldienstleistungsfachwirt/in können sich sowohl etablierte Mitarbeiter als auch Quereinsteiger mit einem anerkannten Berufsabschluss als Führungskraft in der Personaldienstleistungsbranche qualifizieren.
Mit dem Fortbildungsabschluss "Geprüfte/r Personaldienstleistungsfachwirt/in" verfügt die Personaldienstleistungsbranche seit 2011 über eine Weiterbildung, die dem Meister im Handwerk entspricht und Aufstiegschancen zur kaufmännischen Führungskraft eröffnet. Die Fortbildung dient laut Verordnung der "auf einen beruflichen Aufstieg abzielenden Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit". Dabei werden Qualifikationen erworben, um "eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle personaldienstleistungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte auszuüben", wie es in der Verordnung weiter heißt.

Ab Juni 2013 können sich sowohl etablierte Mitarbeiter als auch Quereinsteiger als Führungskraft in der Personaldienstleistungsbranche qualifizieren. Die Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) und der BAP führen in Kooperation die berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung zum "Geprüften Personaldienstleistungsfachwirt (IHK)" durch.
Mehr Informationen zu dem Lehrgang in Hamburg finden Sie hier.
Für Ihre Anmeldung zur Aufstiegsfortbildung nutzen Sie bitte das Anmeldeformular der DAA.
Während der Fortbildung wird ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Personaldienstleistungswirtschaft unter Berücksichtigung von Qualitätssicherungsmaßnahmen erworben.
… zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte/r Personaldienstleistungsfachwirt/in“ können Sie hier herunterladen.
Fortbildungen zum Fachwirt bzw. zur Fachwirtin sind in Deutschland höchst anerkannt. Personaldienstleistungsfachwirte sind bei Unternehmen gefragte Fachleute, weil sie sowohl vertieftes Wissen in ihrem Spezialgebiet, hier also Personaldienstleistungen, als auch im kaufmännischen Bereich, besonders in der Betriebswirtschaft, mitbringen. Außerdem verfügen sie u. a. über fortgeschrittene Kenntnisse bei der Mitarbeiterführung und im Bereich der Kundenbeziehungen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung besteht außerdem die Möglichkeit, mit einer zusätzlichen Prüfung die Ausbildereignung nach dem Berufsbildungsgesetz zu erwerben. Personaldienstleistungsfachwirte müssen also nicht den aufwendigeren Weg über die Ausbildungseigner-Prüfung gehen, sondern können in einem deutlich verkürzten Verfahren die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach § 30 des Berufsbildungsgesetzes nachweisen. D.h., Personaldienstleister haben mit den Fachwirten nicht nur ausgewiesene Branchenexperten im Haus, sondern gleichzeitig auch noch staatlich anerkannte Ausbilder.
Auskunft zu Anbietern kann die ortsansässige IHK geben.
Das Branchenmagazin „Personaldienstleister“ wird vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) herausgegeben und ist ein kostenloser Service für alle Unternehmen unserer Branche – damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind!
Über Zeitarbeit und Personaldienstleistungen wird viel geschrieben – vor allem viel Falsches. Dem setzt der BAP eine sachliche Darstellung entgegen: Nähere Informationen zum „Branchenportrait Zeitarbeit Personaldienstleistungen“