Der BAP vereint unter seinem Dach die beiden Tarifwelten der Zeitarbeitsbranche. Personaldienstleister können zwischen dem Tarifvertragswerk mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und den CGB-Tarifverträgen wählen. Und Zeitarbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen werden nahezu flächendeckend durch Tarifverträge abgesichert. Alle wichtigen Informationen zur den Tarifwerken haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten zusammengefasst.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeit sind in Deutschland seit dem 11. Oktober 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geregelt. Ursprünglich sollte das Gesetz nur den Schutz der Zeitarbeitnehmer sicherstellen. Mittlerweile dient es jedoch auch der Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Zielen des Gesetzgebers. Nähere Informationen zum AÜG finden Sie hier.
Bei der der Zeitarbeit handelt es sich um eine Dreieckskonstellation: Das Zeitarbeitsunternehmen ist dabei der Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers und überlässt diesen während seines Arbeitsverhältnisses an verschiedene Kundenbetriebe zur Arbeitsleistung. Es handelt sich um eine Form des drittbezogenen Personaleinsatzes. Mehr über die rechtlichen Grundsätze und Prinzipien der Arbeitnehmerüberlassung erfahren Sie hier.
Seit 2004 gilt für alle Zeitarbeitnehmer der Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment): Danach haben Zeitarbeitnehmer während eines Einsatzes Anspruch auf die im Kundenbetrieb geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammmitarbeiters. Zwischen den Einsätzen können arbeitsvertraglich andere Arbeitsbedingungen vereinbart werden, solange die in der Zeitarbeit geltende Lohnuntergrenze eingehalten wird. Nähere Informationen zur den Grundsätzen Equal Treatmen / Equal Pay erfahren Sie hier.
Als einziger Zeitarbeitsverband Deutschlands ist der BAP Mitglied im europäischen Zeitarbeitsverband Eurociett (European Confederation of Private Employment Agencies) und im internationalen Zeitarbeitsverband Ciett (International Confederation of Private Employment Agencies). Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über das internationale Parkett der Zeitarbeit und dem Engagement des BAP darauf.
Das große Engagement der BAP-Mitgliedsunternehmen für Aus- und Weiterbildung spiegelt sich beim BAP wider. Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter setzen sich für bildungspolitische Themen ein, initiieren und begleiten verschiedene Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und werben für das Berufs- und Arbeitsfeld der Personaldienstleistungsbranche. Ausführliche Informationen zum Thema Bildung finden Sie auf diesen Seiten.
Der BAP vereint unter seinem Dach die beiden Tarifwelten der Zeitarbeitsbranche. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.