Darauf sollten Firmen bei der Auswahl eines Zeitarbeitsunternehmens achten:
- Lassen Sie sich die amtliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit zeigen. Alle BAP-Mitglieder sind im Besitz einer solchen Erlaubnis.
- BAP-Mitgliedsunternehmen beschäftigen ihre Mitarbeiter grundsätzlich nach den Tarifverträgen der BZA/DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit oder den AMP/CGB-Tarifverträgen. Das ist für Sie und das Zeitarbeitsunternehmen vorteilhaft, weil Sie dann keine Auskünfte über die Arbeits-und Entgeltbedingungen eines vergleichbaren Arbeitnehmers in Ihrem Unternehmen gewähren müssen.
- Erkundigen Sie sich nach Vergleichsangeboten. Besonders preisgünstige Angebote sind nicht immer die besten.
- Sie können jederzeit Referenzen über das Zeitarbeitsunternehmen einholen.
- Nach der Auswahl des Unternehmens sind Arbeitsschutzmaßnahmen und die gründliche Einweisung der Zeitarbeitnehmer zwei wichtige Aspekte.