Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt eine behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Jedes Mitglied im BAP hat eine solche Erlaubnis.
Ordentliche Geschäftsräume und angemessene Umgangsformen sind selbstverständliche Visitenkarten auch bei Zeitarbeitsunternehmen.
Zeitarbeitsunternehmen sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern bei Vertragsabschluss ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über den wesentlichen Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auszuhändigen, bei Ausländern auf Verlangen in deren Muttersprache.
Zeitarbeitsunternehmen sind gemäß § 11 Abs. 1 AÜG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses in eine von ihnen zu unterzeichnende Urkunde aufzunehmen. Bei Ausländern erfolgt die Abfassung der Urkunde in deren Muttersprache. Die Angaben in der Urkunde sollten möglichst genau sein, damit Unstimmigkeiten von vorn herein vermieden werden. Insbesondere sind aufzunehmen:
Ergänzend gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich des gesamten Arbeitsschutzrechtes (z.B. Kündigungsschutz-, Mutterschutz-, Erziehungsgeldgesetz).
In der Regel werden unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnisse vereinbart, aber auch befristete Verträge sind möglich.
Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt alle üblichen Arbeitgeberpflichten (Lohnzahlung, Abführung von Steuern und Sozialabgaben, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub usw.).
Falls das Zeitarbeitsunternehmen keinen Einsatz für seine Mitarbeiter bei einem Kundenunternehmen hat, bleibt der Anspruch auf sein vertraglich vereinbartes Entgelt bestehen.
Auch das Thema Gesundheitsvorsorge und Arbeitssicherheit wird bei Zeitarbeitsunternehmen groß geschrieben. Vor ihrem Einsatz erhalten die Mitarbeiter eine genaue Einweisung über die geltenden Unfallverhütungsbestimmungen. Vorab ermittelt das Zeitarbeitsunternehmen zudem das Gefährdungspotenzial des jeweiligen Arbeitsplatzes. Und selbstverständlich erhalten seine Mitarbeiter etwaig erforderliche Arbeitskleidung und Schutzausrüstung.
Wie funktioniert eigentlich Zeitarbeit? Wo arbeiten Zeitarbeitnehmer und welche Rechte haben sie? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Videoclip.
(Inter-)nationale Studien zur Personaldienstleistungsbranche finden Sie hier.
Acht Mal im Jahr veröffentlicht das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) exklusiv für den BAP aktuelle Zahlen zur Zeitarbeit in Deutschland. Die aktuelle Ausgabe finden Sie hier.
Im Rahmen seiner Kampagne „Die Zeitarbeit: Einstieg. Aufstieg. Wachstum“ informiert der BAP über die Branche.