"Zeitarbeit verdrängt Stammarbeitsplätze."
Zeitarbeit verdrängt keine Stammbelegschaft. Denn Zeitarbeit wird lediglich von einem Bruchteil deutscher Unternehmen genutzt, dort auch nur in bestimmten Bereichen und in der Regel nur über einen begrenzten Zeitraum. Unterm Strich sind gerade einmal 2,1 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland Zeitarbeitnehmer – der Anteil der Zeitarbeit am gesamten Arbeitsmarkt ist also gering. Damit ist eine Verdrängung allein schon rechnerisch ausgeschlossen.
Zeitarbeitnehmer werden nicht nach dem Tarif des Kundenunternehmens bezahlt, sondern nach einem Tarif der Zeitarbeitsbranche. Dieser ist oft tatsächlich niedriger - je höher die Qualifikation, desto geringer sind jedoch die Unterschiede. Da 65 Prozent der Zeitarbeitnehmer jedoch vorher ohne Arbeit waren – vor allem Geringqualifizierte und Menschen mit Brüchen im Lebenslauf – ist der Vergleichsmaßstab für diese Beschäftigten jedoch nicht unbedingt der Lohn des Kollegen, sondern oft eher Arbeitslosengeld oder Hartz-IV.
Die Administration von Zeitarbeit ist ohnehin mit einer Vielzahl von Kosten verbunden (s.u.). „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ würde Zeitarbeit verteuern – mit negativen Auswirkungen für die Kundenunternehmen und die Volkswirtschaft. Zudem müssten Kundenunternehmen ihr komplettes Vergütungssystem offen legen – was sehr unrealistisch ist. Darüber hinaus ist der Einsatz in ein- und demselben Kundenunternehmen in der Regel auf wenige Wochen oder Monate begrenzt. Daneben können Zeitarbeitnehmer, die nur kurz in einem Unternehmen arbeiten, auch nicht so effizient in ihrer Wertschöpfung sein wie Stammbeschäftigte. Sie ersetzen weder die Stammbelegschaft noch deren kollektives Wissen.
Das stimmt, allerdings sind das deutsche und das französische System völlig verschieden. So ist die Arbeitgeberfunktion der französischen Zeitarbeitsunternehmen im Vergleich zu Deutschland extrem eingeschränkt. Nach dem Einsatz im Kundenunternehmen ist der Zeitarbeitnehmer automatisch arbeitslos. Anders als in Deutschland gibt es dort keine Lohnfortzahlung bei Nichteinsatz, Krankheit, Urlaub oder Qualifizierungsmaßnahmen. Diese Kosten und Risiken müssen französische Zeitarbeitsunternehmen, die nur Vermittlungsagenturen sind, nicht abdecken. Eine Kombination beider Modelle, also vollwertige Arbeitgeberfunktion mit allen sozialen Verpflichtungen plus „Equal Pay“, funktioniert nicht und wird weltweit nirgends praktiziert.
Dies ist rechtswidrig. Zeitarbeitnehmer erhalten vom Zeitarbeitsunternehmen einen festen Lohn auf der Basis einer vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit – unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit, also auch bei Nichteinsatz.
Die Differenz zwischen dem ausgezahlten Lohn für den Zeitarbeitnehmer und dem Honorar für das Zeitarbeitsunternehmen entspricht etwa dem Faktor 1,7 bis 2,2 – je nach Auftrag, Qualifikation des Arbeitnehmers, Kosten und Marktgegebenheiten. Neben dem Lohn für den Arbeitnehmer muss das Zeitarbeitsunternehmen von dem Honorar jedoch die Lohnnebenkosten, Lohnfortzahlung bei Urlaub, im Krankheitsfall, bei Nichteinsatz, während der Kündigungsfristen und Qualifzierungsmaßnahmen sowie alle anderen Unternehmenskosten – vor allem für die Vermittlung und die internen Mitarbeiter – bestreiten. Der tatsächliche Gewinn ist also wesentlich kleiner als suggeriert wird.
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Wie funktioniert eigentlich Zeitarbeit? Wo arbeiten Zeitarbeitnehmer und welche Rechte haben sie? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Videoclip.
(Inter-)nationale Studien zur Personaldienstleistungsbranche finden Sie hier.
Acht Mal im Jahr veröffentlicht das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) exklusiv für den BAP aktuelle Zahlen zur Zeitarbeit in Deutschland. Die aktuelle Ausgabe finden Sie hier.
Im Rahmen seiner Kampagne „Die Zeitarbeit: Einstieg. Aufstieg. Wachstum“ informiert der BAP über die Branche.