Den Mitgliedsantrag und weitere wichtige Formulare finden Sie hier.
Die BAP-Satzung können Sie hier herunterladen.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte die Formulare aus und senden diese zusammen mit einer Kopie der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit an uns zurück:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin
Kontakt und Mitgliederbetreuung:
Tel.: +49 (0)30 206098-0
E-Mail: info@personaldienstleister.de
Jede Wirtschaftsbranche braucht eine schlagkräftige Organisation zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber der Politik, den Medien, den Tarifpartnern und allen anderen wichtigen Akteuren der Öffentlichkeit.
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) ist der neue Verband der Zeitarbeitsbranche, hervorgegangen aus dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA).
Der BAP ist als einziger Zeitarbeitsverband flächendeckend in Deutschland organisiert und ein Spiegelbild der Branche: 95 Prozent der 1.852 BAP-Mitglieder sind kleine und mittelständische Firmen. Zudem sind die meisten großen oder internationalen Unternehmen Mitglied im BAP. Zu ihnen gehören 3.692 Niederlassungen, was rund 80 Prozent aller deutschen Niederlassungen von Zeitarbeitsunternehmen entspricht. Weit mehr als die Hälfte aller Zeitarbeitnehmer in Deutschland werden damit von dem Verband erfasst.
Als einziger deutscher Verband der Zeitarbeit hat der BAP seinen Hauptsitz im politischen Berlin. Darüber hinaus ist der BAP, wie vorher der BZA, Mitglied in den europäischen und weltweiten Dachverbänden Eurociett und Ciett. Wie zuvor AMP und BZA ist der Verband in der BDA vertreten.